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Steuerratgeber · Aktualisiert Juni 2026

Reverse Charge Rechnung 2026: Pflichttext, Muster & Software

Das Reverse Charge Verfahren betrifft jeden, der Dienstleistungen ins EU-Ausland liefert oder Bauleistungen im Inland erhält. Fehlt der Pflichthinweis oder wird versehentlich Umsatzsteuer ausgewiesen, können erhebliche Steuerrisiken entstehen. Wir erklären, was auf die Rechnung muss — und welche Software das automatisch regelt.

Wichtig: Dieser Ratgeber bietet eine Orientierung — kein Steuerrecht. Bei Unsicherheiten konsultieren Sie Ihren Steuerberater. Die korrekte Anwendung von §13b UStG hängt vom Einzelfall ab.

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Was ist das Reverse Charge Verfahren?

Normalerweise schuldet der Lieferer / Leistungserbringer die Umsatzsteuer ans Finanzamt. Beim Reverse Charge Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) wird diese Pflicht auf den Empfänger der Leistung übertragen — er führt die Steuer selbst in seinem Land ab.

📄

Ohne Reverse Charge

Lieferer stellt Rechnung mit 19% USt aus → führt USt ans deutsche Finanzamt ab → Empfänger zieht Vorsteuer ab

↩️

Mit Reverse Charge

Lieferer stellt Netto-Rechnung aus (0% USt) → Empfänger meldet die USt in seinem Land selbst an und zieht sie gleichzeitig als Vorsteuer ab

🇪🇺

Warum gibt es das?

Vereinfachung des internationalen Steuerrechts: Ohne Reverse Charge müsste sich jeder ausländische Unternehmer in jedem EU-Land für die USt registrieren lassen.

Wann gilt das Reverse Charge Verfahren?

Es gibt mehrere unterschiedliche Tatbestände — der häufigste ist die EU-B2B-Dienstleistung, aber §13b UStG kennt eine Reihe weiterer Fälle:

EU-Dienstleistungen B2B

§3a Abs. 2 UStG
Sehr häufig

Beispiel: Webdesign, Beratung, IT-Leistungen an EU-Unternehmen

Leistungsort

Sitz des Empfängers (EU-Land des Kunden)

Pflichttext auf Rechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"

Bauleistungen (Inland)

§13b Abs. 2 Nr. 4 UStG
Häufig im Baugewerbe

Beispiel: Handwerkerleistungen, Bauarbeiten — wenn Empfänger selbst Bauunternehmer

Leistungsort

Deutschland

Pflichttext auf Rechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b UStG"

Gebäudereinigung

§13b Abs. 2 Nr. 8 UStG
Spezifisch für Reinigungsbranche

Beispiel: Reinigungsleistungen an Unternehmen, die selbst Reinigungsleistungen erbringen

Leistungsort

Deutschland

Pflichttext auf Rechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b UStG"

Lieferung von Schrott & Altmaterial

§13b Abs. 2 Nr. 7 UStG
Spezifisch für Rohstoffhandel

Beispiel: Schrotthandel, Metalllieferungen zwischen Unternehmern

Leistungsort

Deutschland

Pflichttext auf Rechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b UStG"

Handys & Tablets (Warenwert über 5.000 €)

§13b Abs. 2 Nr. 10 UStG
Selten / Spezialfall

Beispiel: Großhandel mit Mobilgeräten bei einzelner Rechnung über 5.000 €

Leistungsort

Deutschland

Pflichttext auf Rechnung

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b UStG"

Pflichtangaben auf einer Reverse Charge Rechnung

Eine Reverse Charge Rechnung enthält alle normalen Pflichtangaben nach §14 UStG — minus Umsatzsteuer, plus Reverse Charge Hinweis:

Vollständiger Name + Adresse — Lieferer und Empfänger

USt-IdNr. des Ausstellers

USt-IdNr. des Empfängers (bei EU-Dienstleistungen)

Rechnungsdatum und Rechnungsnummer (fortlaufend)

Menge und Art der gelieferten Leistung / Ware

Nettobetrag (kein USt-Ausweis!)

Leistungszeitraum oder Lieferdatum

Hinweis auf Reverse Charge / §13b UStG

Steuerbetrag und Steuersatz (werden NICHT angegeben)

nicht angeben

Zahlungsziel / Fälligkeitsdatum (empfohlen, nicht Pflicht)

nicht angeben

Musterrechnung Reverse Charge (EU-Dienstleistung)

So sieht eine korrekte Reverse Charge Rechnung für eine EU-B2B-Dienstleistung aus:

Max Mustermann Web & Design

Musterstraße 1, 10115 Berlin

USt-IdNr.: DE123456789

Rechnungsempfänger:

Example Company Ltd.

123 Sample Street, London EC1A 1BB, UK

VAT-ID: GB987654321

Rechnungsnummer

2026-042

Rechnungsdatum

15.06.2026

Leistungszeitraum

01.06.2026 – 30.06.2026

Fälligkeitsdatum

30.06.2026

Webentwicklung Projekt „Website Relaunch" (40 Std. à 95,00 €)3.800,00 €
USt (0% — Reverse Charge)0,00 €
Gesamtbetrag3.800,00 €
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b UStG
(Reverse Charge — VAT to be accounted for by the recipient)

IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 · BIC: COBADEFFXXX

Steuer-Nr.: 27/123/456789 | Finanzamt Berlin Mitte

Hinweis zum Pflichttext: Auf EU-Rechnungen empfiehlt sich der Hinweis zweisprachig (Deutsch + Englisch). Der genaue Wortlaut ist nicht gesetzlich vorgeschrieben — die inhaltliche Aussage muss aber eindeutig die Steuerschuldnerschaft des Empfängers kommunizieren. Gängige Formulierungen: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder Reverse Charge.

Welche Software erstellt Reverse Charge Rechnungen automatisch?

Professionelle Rechnungssoftware erkennt den Reverse Charge Fall automatisch — wenn der Kunde korrekt als EU-Unternehmen mit USt-IdNr. angelegt ist.

Lexoffice

Empfohlen

Vollautomatisch: Sobald ein EU-Kunde mit USt-IdNr. angelegt ist und eine Dienstleistung fakturiert wird, erkennt Lexoffice den Reverse Charge Fall. USt-Feld wird auf 0% gesetzt, Pflichthinweis automatisch eingefügt. Auch §13b-Fälle (Bauleistungen) werden korrekt behandelt.

Automatische USt-IdNr.-ValidierungPflichttext auto-generiertXRechnung-kompatibelDATEV-Echtzeit-Übergabe
Lexoffice Details

SevDesk

Empfohlen

Ebenso vollautomatisch: EU-Kunden mit USt-IdNr. triggern automatisch den Reverse Charge Modus. Der Hinweistext wird auf der Rechnung platziert. Sehr gute Umsetzung, auch für §13b-Inlandsfälle (Baugewerbe) konfigurierbar.

Automatische Erkennung EU-B2BAnpassbarer PflichttextMehrsprachige RechnungenBelegerkennung auch Eingangsrechnungen
SevDesk Details

WISO MeinBüro

Unterstützt Reverse Charge, erfordert aber manuelle Konfiguration im Kundenstamm (Steuerkennzeichen manuell setzen). Weniger automatisiert als Lexoffice/SevDesk, aber funktional vollständig.

Steuerkennzeichen für EU-KundenManueller Pflichttext-Baustein§13b-Unterstützung
WISO MeinBüro Details

Fastbill

Grundlegende Reverse Charge Unterstützung vorhanden — aber weniger durchdacht als Lexoffice oder SevDesk. Für Unternehmen mit vielen EU-Kunden besser auf Lexoffice oder SevDesk setzen.

EU-Steuer-EinstellungenManueller Hinweistext möglich
Fastbill Details

Die 5 häufigsten Fehler bei Reverse Charge Rechnungen

1

Umsatzsteuer versehentlich ausgewiesen

Konsequenz: §14c UStG: Die ausgewiesene USt wird trotzdem geschuldet — auch wenn sie inhaltlich nicht anfällt. Gefährlicher Fehler!

Lösung: Rechnungssoftware mit automatischem Reverse Charge verwenden.

2

Pflichthinweis fehlt oder ist unvollständig

Konsequenz: Rechnung ist formal fehlerhaft — der Empfänger kann ggf. keine Vorsteuer geltend machen. Nachbesserung erforderlich.

Lösung: Lexoffice oder SevDesk fügen den Hinweis automatisch ein.

3

USt-IdNr. des Empfängers fehlt

Konsequenz: Ohne gültige USt-IdNr. kann Reverse Charge nicht angewendet werden — dann wäre deutsche USt fällig.

Lösung: Immer USt-IdNr. vor Rechnungsstellung validieren (z. B. via EU-VIES-System).

4

Reverse Charge bei Privatpersonen angewendet

Konsequenz: Reverse Charge gilt nur für B2B! Bei EU-Privatpersonen gilt das OSS-Verfahren — hier muss USt des Empfängerlandes berechnet werden.

Lösung: Beim Anlegen des Kunden sorgfältig zwischen B2B (Unternehmen) und B2C (Privatperson) unterscheiden.

5

Inland-§13b-Fälle übersehen

Konsequenz: Bauleistungen, Reinigung etc. — hier gilt Reverse Charge auch im Inland. Viele Unternehmen übersehen das und stellen falsche Rechnungen aus.

Lösung: Steuerberater konsultieren und Software korrekt für §13b konfigurieren.

Häufige Fragen zum Reverse Charge Verfahren

Was muss auf einer Reverse Charge Rechnung stehen?

Alle normalen §14-UStG-Pflichtangaben, aber OHNE Umsatzsteuerausweis. Zusätzlich: USt-IdNr. beider Parteien und der Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder "Reverse Charge". Kein Bruttobetrag — nur Netto.

Wann gilt das Reverse Charge Verfahren?

Häufigster Fall: grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen in der EU. Weitere Fälle im Inland: Bauleistungen, Gebäudereinigung, Schrotthandel, bestimmte Elektroniklieferungen (§13b Abs. 2 UStG).

Darf ich keine USt auf Reverse Charge Rechnungen ausweisen?

Korrekt — keine USt ausweisen. Wer dennoch USt ausweist, schuldet sie dem Finanzamt nach §14c UStG — ein teurer Fehler.

Gilt Reverse Charge auch für Kleinunternehmer?

Jein: Als Kleinunternehmer (§19 UStG) stellen Sie generell keine USt in Rechnung. Bei EU-Dienstleistungen könnte dennoch §13b beim Empfänger greifen — aber das betrifft den Empfänger, nicht Sie als Aussteller. Steuerberater fragen.

Welche Software erstellt Reverse Charge Rechnungen automatisch?

Lexoffice und SevDesk erkennen den Fall automatisch sobald ein EU-Kunde mit USt-IdNr. angelegt ist. WISO MeinBüro unterstützt es mit manueller Konfiguration. Beide Top-Empfehlungen für Unternehmen mit EU-Kunden.

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