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E-Rechnung · Pflicht · Aktualisiert Juni 2026

E-Rechnungspflicht 2025–2028: Vollständiger Leitfaden

Die Empfangspflicht gilt bereits seit 1. Januar 2025 — ohne Übergangsfrist, ohne Ausnahme. Die Versandpflicht kommt gestaffelt: 2027 für große Betriebe, 2028 für alle. Hier erfahren Sie alles: Fristen, Formate, Ausnahmen, Bußgelder und welche Software Sie jetzt brauchen.

Empfangspflicht

seit Jan 2025

Alle Unternehmen, keine Ausnahme

Versandpflicht ab

2027 / 2028

Über / unter 800.000 € Umsatz

Formate

XRechnung / ZUGFeRD

EN 16931 Standard

Ausnahmen

Kleinunternehmer

§19 UStG — dauerhaft befreit

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Rechtsgrundlage: Das Wachstumschancengesetz

Die E-Rechnungspflicht basiert auf dem Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108), das §14 UStG grundlegend geändert hat. Kernpunkt: Ab 2025 ist die strukturierte elektronische Rechnung (E-Rechnung) für B2B-Umsätze mit inländischem Empfänger der neue gesetzliche Standard.

§14 Abs. 1 UStG (neu) — Definition E-Rechnung:

Eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre elektronische Verarbeitung ermöglicht, und die den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entspricht.

Quelle: §14 Abs. 1 UStG i.d.F. Wachstumschancengesetz 2024

Was gilt als KEINE E-Rechnung: PDF per E-Mail, Word-Dokument, Scan einer Papierrechnung, JPG/PNG. Auch ein PDF bleibt eine „sonstige Rechnung" im Sinne des neuen §14 UStG — selbst wenn es per E-Mail verschickt wird. Nur XRechnung und ZUGFeRD 2.x (ab Profil EN 16931) erfüllen die Pflicht.

Die E-Rechnungs-Fristen 2025–2028 im Detail

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1. Januar 2025

Empfangspflicht für ALLE

Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD 2.x) empfangen und GoBD-konform archivieren können. Gilt auch für Kleinunternehmer als Empfänger.

Gilt für:

Alle inländischen Unternehmen

Ausnahmen:

Keine — weder für Größe noch für Branche

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Bis 31. Dezember 2026

Übergangsfrist Versand (alle Betriebe)

PDF-Rechnungen und Papierrechnungen an Geschäftskunden weiterhin erlaubt — aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers. B2C-Rechnungen bleiben weiterhin als PDF/Papier zulässig.

Gilt für:

Alle Betriebe — Übergangsfrist nutzen

Ausnahmen:

EDI-Verfahren: bis Ende 2027 gültig

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1. Januar 2027

Versandpflicht für Großbetriebe

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz (2026) von mehr als 800.000 € müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. Keine weiteren Ausnahmen.

Gilt für:

Betriebe über 800.000 € Jahresumsatz

Ausnahmen:

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € (§33 UStDV), B2C

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1. Januar 2028

Versandpflicht für ALLE

Alle Unternehmen müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden. PDF-Rechnungen an Geschäftskunden dann nicht mehr zulässig. B2C (Privatkunden) bleibt weiterhin als PDF erlaubt.

Gilt für:

Alle inländischen B2B-Rechnungsaussteller

Ausnahmen:

B2C, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Kleinunternehmer §19 UStG

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Dauerhaft ausgenommen

Ausnahmen von der Ausstellungspflicht

Diese Rechnungen sind dauerhaft von der E-Rechnungs-Ausstellungspflicht befreit — Empfangspflicht gilt aber trotzdem für alle.

Gilt für:

Kleinunternehmer §19 UStG, B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise

Ausnahmen:

XRechnung vs. ZUGFeRD: Welches Format für wen?

Beide Formate erfüllen die gesetzliche Pflicht — sie basieren auf dem europäischen Standard EN 16931. Der Unterschied liegt in der Nutzbarkeit.

KriteriumXRechnungZUGFeRD 2.x
DateiformatXML (.xml) — reine DatendateiPDF/A-3 mit eingebettetem XML (.pdf)
Menschenlesbar?Nein — benötigt Viewer-SoftwareJa — sieht aus wie normale PDF
Maschinenlesbar?Ja — direkt verarbeitbarJa — XML eingebettet
Gesetzliche Pflicht erfüllt?Ja ✓Ab Profil EN 16931 (COMFORT+) ✓
B2G (öffentliche Auftraggeber)?Standard — mit Leitweg-IDMöglich, aber XRechnung bevorzugt
B2B (Unternehmen zu Unternehmen)?Möglich, aber unüblichEmpfohlen — nutzerfreundlicher
Wer empfiehlt es?Bund, Länder, öffentliche HandHandel, Dienstleister, KMU
Unterstützung in Buchhaltungstools?Ja (alle Top-Anbieter)Ja (alle Top-Anbieter)

Wählen Sie XRechnung wenn:

  • Sie an öffentliche Auftraggeber (Bund, Land, Kommunen) abrechnen
  • Ihr Kunde explizit XRechnung mit Leitweg-ID fordert
  • Vollautomatische Verarbeitung beim Empfänger nötig

Wählen Sie ZUGFeRD wenn:

  • Sie an andere Unternehmen (B2B) abrechnen
  • Ihre Kunden die Rechnung auch lesen können sollen
  • Sie den einfachsten Einstieg suchen

Leitweg-ID: Pflicht bei öffentlichen Auftraggebern (B2G)

Wer Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bund, Länder, Kommunen) stellt, benötigt die Leitweg-ID — eine eindeutige Kennung des Empfängers. Ohne Leitweg-ID werden XRechnungen von öffentlichen Systemen (z.B. ZRE — Zentrale Rechnungseingang, OZG-RE) abgelehnt.

Format

z.B. 991-1234567890-06

Pflichtfeld in XRechnung (BT-10)

Woher bekommen?

Auftraggeber fragt nach

Oder Leitweg-ID-Suche beim Bund / Land

B2B-Relevanz

Nicht nötig

Nur bei öffentlichen Auftraggebern

Checkliste: Was Sie jetzt konkret tun müssen

1

PflichtE-Rechnungen empfangen können (sofort — seit Jan 2025 Pflicht)

Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware XRechnung und ZUGFeRD 2.x empfangen, darstellen und GoBD-konform archivieren kann. Alle Top-Anbieter unterstützen das bereits.

2

PflichtGoBD-konforme Archivierung sicherstellen

E-Rechnungen müssen unveränderbar 10 Jahre archiviert werden. Gute Buchhaltungssoftware (Lexoffice, SevDesk, BuchhaltungsButler) archiviert automatisch GoBD-konform. Eine einfache Ablage im Datei-Ordner reicht nicht.

3

E-Rechnungen versenden (empfohlen, bis Ende 2026 noch freiwillig)

Prüfen Sie, ob Ihre Software E-Rechnungen versenden kann — und in welchem Tarif. Nicht alle Basis-Tarife unterstützen den Versand. Umstellung jetzt ermöglicht frühzeitig Routine und vermeidet Last-Minute-Stress.

4

Steuerberater und Buchhaltung informieren

Informieren Sie Ihren Steuerberater über eingehende E-Rechnungen. Viele Kanzleien haben eigene E-Rechnungsportale für Mandanten. Besprechen Sie, ob E-Rechnungen direkt an den Steuerberater weitergeleitet werden.

5

Kunden und Lieferanten abstimmen (wenn über 800.000 € Umsatz)

Klären Sie mit wichtigen B2B-Kunden und Lieferanten frühzeitig: Welches Format (XRechnung/ZUGFeRD)? Welcher Übermittlungsweg (E-Mail, Portal, API)? Besonders relevant für Großbetriebe, die ab 2027 versandpflichtig sind.

Welche Software unterstützt E-Rechnungen (und in welchem Tarif)?

Nicht jede Software unterstützt E-Rechnungen in jedem Tarif. Das ist ein häufiger Fallstrick: Viele Basis-Tarife können E-Rechnungen nur empfangen, nicht versenden.

SoftwareEmpfangenXRechnung versendenZUGFeRD versendenAb welchem Tarif?
LexofficeAlle Tarife ab S (7,90 €)
SevDeskAb Rechnungen-Tarif (8,90 €)
BuchhaltungsButlerAlle Tarife ab 29 €
WISO MeinBüroAb Business-Tarif (19,99 €)
FastBillAb Pro-Tarif (17 €)
EasybillAlle kostenpflichtigen Tarife

Empfehlung: Lexoffice ist die einzige Software, die E-Rechnungen bereits im günstigsten Tarif (S, 7,90 €/Mo) vollständig unterstützt — Empfangen und Versenden. Bei anderen Tools ist oft ein höherer Tarif nötig.

Ausnahmen, Sonderfälle und häufige Missverständnisse

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Kleinunternehmer §19 UStG

Müssen E-Rechnungen empfangen können (seit Jan 2025, keine Ausnahme). Von der Ausstellungspflicht dauerhaft befreit — auch nach 2028. Aber: Wenn ein Großkunde E-Rechnung fordert, können Kleinunternehmer freiwillig eine ausstellen.

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B2C-Rechnungen an Privatpersonen

Dauerhaft keine E-Rechnungspflicht — Privatpersonen erhalten weiterhin PDF oder Papier. Die E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für B2B-Transaktionen zwischen inländischen Unternehmen.

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Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto

Nach §33 UStDV dauerhaft von der Pflicht befreit. Kleinbetragsrechnungen dürfen weiter als PDF oder Papier ausgestellt werden.

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EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange)

Bestehende EDI-Verfahren dürfen bis Ende 2027 weitergenutzt werden — sofern die übermittelten Daten die EN 16931-Anforderungen erfüllen.

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Grenzüberschreitende Rechnungen (EU, international)

Keine Pflicht zur E-Rechnung bei Rechnungen an ausländische Empfänger. Die Pflicht gilt nur für B2B-Transaktionen mit Leistungsort in Deutschland zwischen inländischen Unternehmen.

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PDF per E-Mail bleibt 'sonstige Rechnung'

PDF-Rechnungen per E-Mail sind keine E-Rechnungen im gesetzlichen Sinn — auch nicht bis Ende 2026. Bis Ende 2026 dürfen sie noch mit Zustimmung des Empfängers versandt werden. Ab 2028 sind sie für B2B nicht mehr zulässig.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Was ist die E-Rechnungspflicht und ab wann gilt sie?

Seit 1. Januar 2025: Empfangspflicht für alle. Ab 2027: Versandpflicht für Betriebe über 800.000 €. Ab 2028: Versandpflicht für alle B2B-Unternehmen. Rechtsgrundlage: §14 UStG i.d.F. Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108).

Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer (§19 UStG) müssen E-Rechnungen empfangen können (seit Jan 2025, keine Ausnahme). Von der Ausstellungspflicht sind sie dauerhaft befreit — auch nach 2028.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?

Steuerliche Risiken: Vorsteuerabzug kann problematisch werden. Praktische Risiken: Lieferanten dürfen auf E-Rechnungsversand bestehen und die Rechnung als PDF ablehnen. Klare Bußgeldregelung fehlt noch, aber das BMF arbeitet an einer Konkretisierung.

Muss ich 2026 schon E-Rechnungen versenden?

Nein. Bis Ende 2026 gilt Übergangsfrist: PDF mit Zustimmung des Empfängers weiterhin erlaubt. Versandpflicht: 2027 für Betriebe über 800.000 €, 2028 für alle. Die Zeit sollten Sie nutzen, um Ihre Software umzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung: reine XML-Datei, maschinenlesbar, vom öffentlichen Sektor bevorzugt (mit Leitweg-ID). ZUGFeRD: PDF mit eingebettetem XML — menschenlesbar UND maschinenlesbar. Beide erfüllen die Pflicht. Für B2B empfehlen wir ZUGFeRD wegen besserer Nutzerfreundlichkeit.

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