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Rechtlicher Ratgeber · Aktualisiert Juni 2026

Arbeitszeiterfassung Pflicht 2026: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Das BAG-Urteil von 2022 hat die Spielregeln geändert — Arbeitszeiterfassung ist bereits heute Pflicht. Das geplante ArbZG 2026 macht die elektronische Erfassung für alle Betriebe verbindlich. Bußgelder bis 30.000 € pro Verstoß drohen. Wir erklären was gilt, was sich ändert und welche Software wirklich ArbZG-konform ist.

Bußgeld max.

30.000 €

pro Verstoß nach §22 ArbZG

Gilt seit

Sept. 2022

BAG-Urteil 1 ABR 22/21

Aufbewahrung

2 Jahre

Mindestaufbewahrungsfrist

Transparenter Vergleich

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Die rechtliche Grundlage: BAG-Urteil 2022 und ArbZG-Reform

Am 13. September 2022 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem wegweisenden Beschluss (Az. 1 ABR 22/21): Arbeitgeber sind bereits heute verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Grundlage ist §3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG, der Arbeitgeber zur Beurteilung von Gefährdungen und zur Dokumentation verpflichtet — eine Pflicht, die der EuGH bereits 2019 (Rs. C-55/18, CCOO ./. Deutsche Bank) aus der EU-Arbeitszeitrichtlinie abgeleitet hatte.

BAG-Urteil vom 13.09.2022 — Die 5 wichtigsten Aussagen

Erfassungspflicht gilt bereits heute: Kein neues Gesetz nötig — §3 ArbSchG i.V.m. EU-Richtlinie 2003/88/EG ist ausreichende Rechtsgrundlage.
Alle Arbeitnehmer umfasst: Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, leitende Angestellte, Außendienst, Homeoffice.
Beginn, Ende und Dauer: Diese drei Parameter müssen täglich dokumentiert werden. Pausen sind separat zu erfassen.
Delegation an Arbeitnehmer möglich: Arbeitgeber dürfen die Erfassung delegieren, bleiben aber verantwortlich für die Durchführung und Aufbewahrung.
Form noch offen: Das BAG macht keine Vorgaben zu Papier vs. elektronisch — das ArbZG-Reformgesetz soll Klarheit schaffen.

ArbZG-Reform 2026: Was sich konkret ändert

Das geplante Arbeitszeitgesetz-Reformgesetz (Referentenentwurf BMAS) sieht vor: elektronische Erfassungspflicht für alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten ab Inkrafttreten, für kleinere Betriebe mit Übergangsfrist bis 2028. Papieraufzeichnungen sollen nur noch für Kleinstbetriebe bis 10 MA erlaubt bleiben. Stand: Der Entwurf liegt vor, der Zeitplan ist abhängig vom parlamentarischen Verfahren.

Was genau muss erfasst werden?

Die Mindestanforderungen aus BAG-Urteil und §16 ArbZG sind eindeutig — aber in der Praxis gibt es Graubereiche, die Sie kennen sollten.

Pflicht: Was erfasst werden muss

  • Beginn der täglichen Arbeitszeit
  • Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Dauer der Arbeitszeit (berechnet)
  • Pausen (Beginn + Ende separat)
  • Überstunden (automatisch erkennbar)
  • Aufbewahrung mindestens 2 Jahre

Empfohlen: Was gute Software zusätzlich kann

  • Automatischer Pausenabzug nach ArbZG
  • Warnmeldung bei Überschreitung 10-h-Grenze
  • Exportfunktion für Lohnbuchhaltung (DATEV)
  • Urlaubsplanung & Abwesenheitsmanagement
  • Prüfungsprotokoll (wer hat wann erfasst)
  • Revisionssichere Speicherung (GoBD)
MerkmalPapier/ExcelSoftware (z.B. Clockodo)
ArbZG-Konformität✓ (derzeit)✓ (auch nach Reform)
Fälschungssicher✗ Risiko✓ Zeitstempel
Pausenabzug automatisch✗ Manuell✓ Regelbasiert
10-h-Warnung✓ Automatisch
Exportfähig (DATEV)✗ Manuell✓ Direkt
Prüfbar bei Kontrolle⚠ Risiko✓ Protokoll
ArbZG-Reform-sicher✗ Nur Kleinstbetriebe✓ Alle Betriebe

Bußgelder und Konsequenzen: Was droht wirklich?

§22 ArbZG regelt die Bußgeldtatbestände. Die Praxis zeigt: Behörden und Zoll prüfen aktiv — besonders in Risikobranchen.

Ordnungswidrigkeit

bis 15.000 €

Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen

Schwerwiegende OWi

bis 30.000 €

Systematische Nichterfassung oder Manipulation

Straftat

Freiheitsstrafe

Vorsätzliche Verstöße nach §23 ArbZG

Wer kontrolliert eigentlich?

Gewerbeaufsicht / Arbeitsschutzbehörden

Alle Branchen — prüfen §ArbSchG und ArbZG

Zoll (FKS)

Gastronomie, Bau, Logistik — Schwarzarbeitbekämpfung

Finanzamt

Lohnsteuerprüfung — Überstunden und Aufzeichnungen

Arbeitsgericht (auf Antrag)

Betriebsrat kann Mitbestimmung bei Einführung geltend machen

Branchen-spezifische Pflichten: Was für Sie gilt

Die allgemeine Erfassungspflicht aus dem BAG-Urteil gilt für alle. Bestimmte Branchen haben zusätzliche gesetzliche Regelungen, die schon länger gelten und schärfer kontrolliert werden.

🍽️

Gastronomie & Hotellerie

Pflicht seit 2002 (§21a ArbZG)

In der Gastronomie gilt §21a ArbZG: Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit täglich aufzeichnen und 2 Jahre aufbewahren — bereits seit 2002. Zusätzlich regelt das Mindestlohngesetz (§17 MiLoG) die Aufzeichnungspflicht für geringfügig Beschäftigte.

Kontrollrisiko

Sehr hoch — Schwarzarbeitskontrollen durch den Zoll sind branchenüblich

Empfohlenes Tool

Crewmeister oder Clockodo mit Stempeluhr-Funktion

🔨

Bau & Handwerk

Pflicht seit 1999 (AEntG) / 2015 (MiLoG)

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz verpflichten Baubetriebe zur tagesgenauen Aufzeichnung. Baustellen-Kontrollen durch den Zoll prüfen explizit Stundenzettel. Mobile Zeiterfassung per App ist Standard.

Kontrollrisiko

Sehr hoch — Kontrollen auf Baustellen, Bußgelder bis 30.000 €

Empfohlenes Tool

Clockodo Mobile App oder Crewmeister mit GPS-Stempel

🚛

Logistik & Transport

Pflicht seit 2006 (EG 561/2006) / 2022 (BAG-Urteil für alle)

Zusätzlich zum ArbZG gilt für Kraftfahrer die EU-Sozialvorschriften-Verordnung (EG) 561/2006 — mit Tachographenpflicht. Die allgemeine Arbeitszeiterfassung für Büro- und Lagerpersonal folgt dem BAG-Urteil.

Kontrollrisiko

Hoch — doppelte Kontrollstrukturen (BAG + EU-Fahrpersonalrecht)

Empfohlenes Tool

Clockodo für Büro/Lager; Tachograph für Fahrer (gesetzlich vorgeschrieben)

🏠

Homeoffice & Remote-Work

Pflicht seit 2022 (BAG-Urteil)

Die Erfassungspflicht gilt uneingeschränkt auch im Homeoffice. Arbeitgeber können die Pflicht auf Arbeitnehmer delegieren — müssen aber ein System bereitstellen und die Aufzeichnungen prüfen. Vertrauensarbeitszeit schützt nicht vor Erfassungspflicht.

Kontrollrisiko

Mittel — schwerer zu kontrollieren, aber rechtlich klar geregelt

Empfohlenes Tool

Clockify (kostenlos) oder Clockodo mit Web-App und Browser-Extension

Die besten Tools für ArbZG-konforme Zeiterfassung 2026

Nicht jede Zeiterfassungssoftware ist wirklich ArbZG-konform. Wir haben die wichtigsten Tools auf die gesetzlichen Anforderungen geprüft.

#1 Clockodo

Testsieger

ab 4,80 €/Nutzer/Monat · KMU, Agenturen, Teams bis 200 MA

4.8

Stärken

  • Made in Germany, Server in Deutschland
  • Automatische Pausenabzüge (ArbZG-konform)
  • DSGVO & GoBD-konforme Archivierung
  • Projektzeit + Abwesenheitsmanagement
  • DATEV-Export für Lohnbuchhaltung

Schwächen

  • Kein kostenloser Dauerplan
  • Schichtplanung nur rudimentär
Clockodo Details ansehen

#2 Clockify

Kostenlos

kostenlos (unbegrenzte Nutzer) · Freelancer, kleine Teams, Einstieg

4.4

Stärken

  • Dauerhaft kostenlos für unbegrenzte Nutzer
  • Web, Desktop, Mobile App (iOS & Android)
  • Projekterfassung und Reports
  • Browser-Extension für automatisches Tracking

Schwächen

  • Server in USA (DSGVO-Risiko)
  • Kein automatischer Pausenabzug
  • Exportformate begrenzt
Clockify Details ansehen

#3 Crewmeister

Für Schichtbetrieb

ab 3,00 €/Nutzer/Monat · Gastronomie, Einzelhandel, Schichtbetrieb

4.5

Stärken

  • Stempeluhr-Funktion für Schichtbetrieb
  • Schichtplanung integriert
  • Urlaubsplanung und Abwesenheiten
  • Server in Deutschland (DSGVO)
  • Lohnabrechnung-Export

Schwächen

  • Keine Projektzeit
  • Weniger geeignet für Wissensarbeiter
Crewmeister Details ansehen

Welches Tool ist das richtige für Sie?

Unsere klare Empfehlung je nach Situation:

Wenn: Sie haben einen Schichtbetrieb (Gastronomie, Einzelhandel)

Crewmeister

Stempeluhr-Funktion, Schichtplanung, Lohnexport — speziell für diesen Use Case gebaut.

Details →

Wenn: Sie brauchen DSGVO-konforme Lösung mit deutschem Server und Projekterfassung

Clockodo

Made in Germany, automatische Pausenabzüge, DATEV-Export — Testsieger für KMU.

Details →

Wenn: Sie sind Freelancer oder haben ein kleines Team und möchten kostenlos starten

Clockify

Dauerhaft kostenlos, unbegrenzte Nutzer — mit US-Server (DSGVO beachten).

Details →

Wenn: Sie haben Außendienstmitarbeiter oder Baustellen-Teams

Clockodo Mobile

GPS-Stempel, Mobile App (iOS & Android), offline-fähig.

Details →

Wenn: Sie brauchen ZEP-Alternative mit weniger Komplexität

Clockodo statt ZEP

Günstiger, einfachere Einrichtung, bessere Mobile App.

Details →

Checkliste: In 5 Schritten rechtssicher werden

Diese Schritte sollten Sie jetzt umsetzen, bevor die ArbZG-Reform 2026 in Kraft tritt:

1

1. Bestandsaufnahme

Prüfen Sie, welche Mitarbeiter aktuell wie Arbeitszeit erfassen. Identifizieren Sie Lücken (kein System, Excel-Tabellen, rein papierbasiert).

Zeitaufwand: 1–2 Stunden

2

2. Software auswählen

Wählen Sie ein System, das automatische Pausenabzüge, DSGVO-Konformität und Exportfunktionen bietet. Testen Sie kostenlos (alle empfohlenen Tools haben Testversionen).

Zeitaufwand: 1 Woche Testphase

3

3. Betriebsvereinbarung prüfen

Falls ein Betriebsrat vorhanden ist: Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG beachten. Die Einführung digitaler Zeiterfassung erfordert Betriebsvereinbarung.

Zeitaufwand: Je nach BR-Situation 2–4 Wochen

4

4. Mitarbeiter schulen

Erklären Sie der Belegschaft, wie und warum die Zeiterfassung funktioniert. Klären Sie die Eigenverantwortung im Homeoffice und Außendienst.

Zeitaufwand: 1 Schulungstag

5

5. Archivierungsprozess festlegen

Stellen Sie sicher, dass Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden (§16 ArbZG). Gute Software macht das automatisch. Bei Papier: physische Ordner mit klarer Struktur.

Zeitaufwand: Einmalige Einrichtung

Häufige Fragen zur Arbeitszeiterfassungspflicht

Ist Arbeitszeiterfassung in Deutschland 2026 Pflicht?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber bereits heute verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen. Die gesetzliche Grundlage existiert durch Auslegung des §3 ArbSchG. Ein neues Arbeitszeitgesetz (ArbZG-Reform), das die elektronische Pflicht explizit kodifiziert, ist für 2026 geplant.

Was muss bei der Arbeitszeiterfassung dokumentiert werden?

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden. Pausen sind separat zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden (§16 Abs. 2 ArbZG). Eine elektronische Erfassung wird empfohlen, Papier ist derzeit noch für kleine Betriebe zulässig.

Welche Bußgelder drohen bei fehlender Arbeitszeiterfassung?

Nach §22 ArbZG können Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 30.000 € pro Verstoß geahndet werden. Bei vorsätzlichen Verstößen (z. B. systematischer Nichterfassung) können Straftatbestände einschlägig sein. Das Risiko steigt mit dem geplanten ArbZG deutlich.

Gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht auch für Homeoffice?

Ja. Die Erfassungspflicht gilt unabhängig vom Arbeitsort. Im Homeoffice sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitszeiten selbst zu erfassen — entweder über eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Software oder ein genehmigtes System. Papierzettel und Excel-Tabellen gelten als nicht prüfungssicher.

Gilt Vertrauensarbeitszeit noch?

Vertrauensarbeitszeit als Modell bleibt grundsätzlich erlaubt — aber die Arbeitszeiterfassung muss trotzdem erfolgen. Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Arbeitgeber keine festen Anfangs- und Endzeiten vorschreiben. Das befreit aber nicht von der Pflicht, Arbeitszeiten zu dokumentieren. Die Erfassung kann an die Arbeitnehmer delegiert werden.

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