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Zeiterfassung Minijob 2026: Was ist Pflicht und welches Tool reicht aus?

Müssen Minijobber ihre Zeit erfassen? Was sagt das MiLoG? Welche einfachen Tools für 450-Euro-Kräfte und Werkstudenten geeignet sind — ohne Aufwand für Arbeitgeber und Mitarbeiter.

Thema

Ratgeber

Veröffentlicht

20. Juni 2026

Aktualisiert

20. Juni 2026

Praxisnah erklärt

Wichtige Auswahlkriterien verständlich zusammengefasst.

Kaufnah strukturiert

Mit Empfehlung und Weiterleitung zu passenden Vergleichen.

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MF
Martin FrostGründer & Redaktionsleiter

Martin Frost beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit digitalen Business-Prozessen, Buchhaltungssoftware und kaufmännischen Tools für kleine Unternehmen und Selbstständige.

Veröffentlicht: 20. Juni 2026Zuletzt aktualisiert: 20. Juni 2026Alle Artikel →

Überblick

Für Minijobber gelten in Deutschland besonders strenge Aufzeichnungspflichten: § 17 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) verpflichtet Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Minijobbern aufzuzeichnen — am Tag der Tätigkeit, spätestens am nächsten Tag.

Diese Pflicht gilt unabhängig von der allgemeinen Arbeitszeiterfassungspflicht — sie besteht bereits seit 2015. Viele kleine Unternehmen (Einzelhandel, Gastronomie, Handwerk) beschäftigen Minijobber und kommen ihrer Pflicht mit Papier-Stundenzetteln nach — was formal korrekt ist, aber mühsam und fehleranfällig ist.

Worauf solltest du achten?

MiLoG § 17: Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung für Minijobber seit 2015 — Beginn, Ende, Dauer täglich
Aufbewahrungspflicht: Aufzeichnungen 2 Jahre aufbewahren (für Kontrolle durch Zollbehörden)
Papier-Stundenzettel: formal ausreichend, aber fehleranfällig und schwer archivierbar
Clockify Free: kostenlose App, Mitarbeiter stempeln selbst, Daten in der Cloud archiviert
Crewmeister: einfachste Lösung für Minijobber in Gastronomie und Einzelhandel mit NFC-Option
Digitale Signatur: Mitarbeiter unterschreiben Stundenzettel digital — rechtssicher und ohne Papier
Kontrolle durch Zollamt: Busgelder bis 30.000 € bei fehlenden oder fehlerhaften Aufzeichnungen

Empfehlung von AnbieterPilot

Für einzelne oder wenige Minijobber: Clockify Free (kostenlos, einfachste App). Für Gastronomie und Einzelhandel mit mehreren Minijobbern: Crewmeister (NFC-Stempeluhr, automatische Stundenzettel). Für Betriebe die bereits ein Zeiterfassungstool haben: Minijobber einfach als weitere Nutzer hinzufügen.

Häufige Fragen

Müssen Minijobber ihre Arbeitszeit erfassen?

Ja. § 17 MiLoG verpflichtet Arbeitgeber zur Aufzeichnung der Arbeitszeit von Minijobbern: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit — spätestens am auf die Tätigkeit folgenden Werktag. Ausnahme: Arbeitnehmer die ausschhl. mobile Tätigkeiten ausüben und keine feste Arbeitsstätte haben (selten bei Minijobbern).

Reicht ein Papier-Stundenzettel für Minijobber?

Ja, ein Papier-Stundenzettel erfüllt die gesetzliche Pflicht. Er muss Datum, Beginn, Ende und Pausen enthalten, vom Mitarbeiter und Arbeitgeber unterschrieben sein und 2 Jahre aufbewahrt werden. Nachteil: Aufwand, Fehleranfälligkeit und Platzbedarf für Archivierung. Digitale Lösungen sind oft effizienter.

Was passiert wenn Minijobber-Zeiterfassung fehlt?

Der Zoll prüft die Einhaltung des MiLoG und kontrolliert regelmäßig Arbeitgeber — besonders in Branchen mit hohem Minijobber-Anteil (Gastronomie, Baugewerbe, Pflege). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 € je Verstoß. Zusätzlich kann Nachzahlung von Mindestlohn verlangt werden.

Welche App ist am einfachsten für Minijobber?

Clockify Free: kostenlos für unbegrenzt Nutzer, Mitarbeiter stempeln per App oder Web ein und aus, Stunden werden automatisch addiert. Crewmeister bietet zusätzlich eine NFC-Stempeluhr — ideal wenn Mitarbeiter kein eigenes Smartphone für Arbeits-Apps nutzen wollen.

Müssen Werkstudenten auch erfasst werden?

Für Werkstudenten gilt die allgemeine Arbeitszeiterfassungspflicht (BAG-Urteil 2022) — nicht die spezifische MiLoG-Pflicht (die gilt nur für Minijobber und Beschäftigte in Branchen nach § 2a SchwarzArbG). Grundsätzlich ist Zeiterfassung für alle Mitarbeitergruppen verpflichtend.

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